II. Der Bund und die Länder

Artikel 20

Aktuell

 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

 

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

 

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

 

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

Neu

 

(1)     Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

 

(2)     Alle Staatsgewalt geht von den Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland aus. Sie wird von diesen in Wahlen, durch Entscheidungen aller Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

 

(3)     Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

 

(4)     Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. 

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